Um am Umzug Teilnehmen zu können einfach das Anmeldungsformular und die Haftungsverzichtserklärung ausdrucken, ausfüllen und Unterschreiben und an umzug-fgt@gmx.at schicken oder am Tag des Umzugs mitbringen. 

Anmeldungsformular

Haftungsverzichtserklärung


Wichtige Bedingungen für die Teilnahme am Faschingsumzug in Traiskirchen

Den Anordnungen der Organisatoren, der Exekutive und Sicherheitskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten. 

Sollten diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, wird die Gruppe aus dem Umzug genommen bzw. nicht zum Umzug zugelassen.

Im Rahmen des Faschingsumzugs werden durch die oder im Auftrag der Faschingsgilde Traiskirchen Fotografien und Filme erstellt.

Mit der Anmeldung zum Faschingsumzug nehmen alle TeilnehmerInnen zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen UmzugsteilnehmerInnen abgebildet sind, zur  Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf der Homepage www.faschingsgildetraiskirchen.at veröffentlicht werden.

Alle TeilnehmerInnen verzichten diesbezüglich auf etwaige Honoraransprüche.

Mit der Anmeldung zum Faschingsumzug erklären sich alle TeilnehmerInnen in Bezug auf die DSGVO damit einverstanden, dass die Daten zur jeweiligen Gruppe bis auf Widerruf von der Faschingsgilde Traiskirchen gespeichert werden.

Am Umzug teilnehmende Fahrzeuge, die mit Aufbauten ausgestattet sind (max. Höhe 4 m, max. Breite 3 m, max. Länge 12 m inkl. Anhänger), welche die Sicht des Lenkers/der Lenkerin auf die Straße und den unmittelbaren Nahbereich des Fahrzeuges behindern, müssen links und rechts durch zumindest 2 Gruppenmitglieder zu Fuß begleitet werden.

Diese Gruppenmitglieder haben die in die Fahrspur tretenden Passanten durch Zuruf zu warnen bzw. den/die LenkerIn in Gefahrensituationen zum Anhalten des Fahrzeugs zu veranlassen.

Jedes Fahrzeug hat eine ausreichende Anzahl an funktionierenden Feuerlöschern mitzuführen.

Die TeilnehmerInnen haben die geltenden Bestimmungen der StVO und des KFG in der jeweils geltenden 

Fassung einzuhalten.

Aus Sicherheitsgründen sind verboten: Lebende Tiere, offenes Feuer inkl. Kerzen, alkoholisierte FahrzeuglenkerInnen sowie Alkoholausschank an Jugendliche.

Das Werfen von gefährlichen oder schwer beseitigbaren Gegenständen (wie z.B. Schweizerkracher, Feuerwerkskörper, andere pyrotechnische Artikel, (Glas-)Flaschen, Sägespäne, Stroh usw.) wird ausdrücklich untersagt.

Ebenso sind sämtliche gesundheitsschädigenden Lärm-, Geruchs- und Blendwirkungen zu unterlassen.

Für allenfalls resultierende Schäden haftet die verantwortliche Gruppe und deren Mitglieder.

Von nicht faschingsgerechten Darstellungen (z.B. Personengruppen in Straßenkleidung auf nicht geschmückten Fahrzeugen) ist Abstand zu nehmen.

Anspielungen auf weltpolitische Ereignisse, insbesondere Kriege und Terrorismus, und Darstellungen gegen die Menschenwürde, sowie Rassismus, Sexismus und Antisemitismus sind strikt zu unterlassen!

Die Faschingsgilde Traiskirchen übernimmt keine Haftung für Schäden oder sonstige Nachteile jeglicher Art, die bei UmzugsteilnehmerInnen, Zuschauern oder sonstigen Dritten eintreten. Die UmzugsteilnehmerInnen verzichten gegenüber der Faschingsgilde Traiskirchen auf etwaige Schadensersatzansprüche und erklären, die Faschingsgilde Traiskirchen bzw. deren Mitglieder und GehilfInnen für Schäden, die durch sie selbst verursacht wurden, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

Jede/r TeilnehmerIn, sowie LenkerIn von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen hat die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm / ihr persönlich bzw. durch sein Fahrzeug verursachten Personen- & Sachschäden selbst zu tragen (siehe Haftungsverzichtserklärung).

Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir die TeilnehmerInnen des Faschingsumzugs auch dafür Sorge zu tragen, anfallenden Müll möglichst zu vermeiden bzw. in selbst mitgebrachten Müllsäcken zu sammeln und danach an den dementsprechenden Stellen fachgerecht zu entsorgen.

Der/die Gruppenverantwortliche hat diese Teilnahmebedingungen sämtlichen Gruppenmitgliedern vor dem Umzug zur Kenntnis zu bringen. Der/die Gruppenverantwortliche bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er/sie von den Mitgliedern der Gruppe beauftragt und bevollmächtigt ist, die Anmeldung unter den hier genannten Bedingungen zu tätigen.

Der/die Gruppenverantwortliche nimmt in Vertretung für alle Gruppenmitglieder die hier genannten Bedingungen zur Kenntnis und stimmt diesen ausdrücklich, unwiderruflich und vollumfänglich zu.